Büchereiordnung
Die Stadtbücherei Gerasdorf bei Wien ist eine öffentliche Einrichtung.
Jeder ist herzlich eingeladen, die Bücherei zu besuchen.
Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bücherei sind bemüht, den Besuchern als Berater/Beraterinnen zur Seite zu stehen und für Wünsche und Anregungen offen zu sein.
Einschreibung:
Wer erstmals Medien ausleihen möchte, hat eine Leser-Erklärung auszufüllen. Mit der Unterschrift auf der Leser-Erklärung anerkennen Sie die Büchereiordnung.
Die Einschreibung erfolgt kostenlos. Bei LesernInnen unter 15 Jahren ist die Zustimmung (Unterschrift) eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich.
Leihfrist:
Die Leihfrist beträgt pro Buch/Hörbuch/Spiel 4 Wochen.
Eine Verlängerung von 2 Wochen ist zweimal gestattet und kann über unseren Online-Katalog selbstständig durchgeführt werden.
Wenn die Medien nicht rechtzeitig zurückgebracht werden, wird eine Versäumnisgebühr (Mahngebühr) fällig.
Datenschutz:
Mit der Unterschrift auf der Leser-Erklärung erteilt der Leser/die Leserin die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner/ihrer Person für alle zum Betrieb der Stadtbücherei Gerasdorf bei Wien erforderlichen Vorgänge.
Die den Leser/die Leserin betreffenden Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck der Stadtbücherei Gerasdorf bei Wien und werden vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weitergabe der den Benutzer/die Benutzerin betreffenden Daten an Dritte.
Behandlung der Medien und Haftung:
Im Interesse aller Leser und Leserinnen ersuchen wir Sie um eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Geben Sie bereits sichtbare Schäden gleich bei der Ausleihe bekannt! Für verlorene Medien sowie Medien, die beschmutzt oder beschädigt worden sind, müssen wir einen Ersatz verlangen, dessen Art und Höhe von der Büchereileitung festgelegt werden kann.
Audiovisuelle Medien:
Gegen eine Gebühr können audiovisuelle Medien (Hörbücher) entlehnt werden.
Haftung:
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Es haften die Leser/Leserinnen – bei Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen - , auf deren Namen die Medien entliehen wurden.
Die Stadtbücherei Gerasdorf bei Wien haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten der Leser/Leserinnen entstehen, wird von der Öffentlichen Stadtbücherei Gerasdorf Oberlisse keine Haftung übernommen.
Urheberrecht:
a) Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den Lesern/Leserinnen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt.
b) Die Stadtbücherei Gerasdorf bei Wien weist darauf hin, dass in den Büchereiräumlichkeiten Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der Leser/die Leserin erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit dem Büchereibesuch oder Veranstaltungen der Bücherei gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
Sonstige Vereinbarungen:
Wir bitten Sie, jegliche persönliche Änderungen (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.) bekanntzugeben. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.
Benützen der Räumlichkeiten:
Beachten Sie bitte das Rauchverbot in der Bücherei. Es ist nicht gestattet mit Inlineskates, Skateboard etc. die Bücherei zu besuchen. Auch Hunde sind in der Bücherei nicht gestattet.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Spielothek:
Wir ersuchen Sie, bei Verlust einzelner Teile, dies bei der Rückgabe bekannt zu geben.
NOE-BOOK:
Seit 1.1.2022 gibt es die Möglichkeit e-Medien zu lesen. Das NOE-Book ist an eine Jahreskarte gebunden. Nach Begleichen der Gebühr schalten wir Ihren Zugang frei und Sie können das Angebot ein Jahr lang nutzen.